Eltern

MITWIRKUNG UND MITBESTIMMUNG

Die Zusammenarbeit von Schule und Eltern vollzieht sich zunächst in dem vom Schulmitwirkungsgesetz festgelegten Umfang. Die Wirksamkeit des Elternengagements ist aber in hohem Maße abhängig von der generellen Akzeptanz der Elternmitwirkung durch die Lehrer/innen sowie der Schulleitung und deren Bereitschaft zur Information und konstruktiven Zusammenarbeit. Das MCG verfügt über eine gute Tradition verantwortungsvoller und engagierter Elternarbeit über den gesetzten rechtlichen Rahmen und die schulischen Gremien hinaus. Beispielhaft sind hier zu nennen:

  • Elternbeteiligung bei Klassenfahrten
  • von Eltern initiierte Wochenendfreizeiten und Fahrten
  • Mitarbeit bei Konzerten, bei Theater- und Musicalaufführungen usw.
  • Mitwirkung von Eltern im MCG-Chor
  • Mitorganisation und Mitgestaltung von Schulfesten und -feiern
  • Veranstaltung von Podiumsdiskussionen und Ausstellungen
  • Herausgabe eines monatlichen Infoschreibens (MCG-Brief)
  • Vernetzung aller Eltern im Interesse optimaler Information
  • Begründung eigener Arbeitskreise.

Die Elternschaft versteht sich als „Lobby“ für ihre Kinder und vertritt gegenüber Schulverwaltung und Schulträger die Interessen der Kinder. Unterschriftenaktionen, eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, Gespräche mit Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung dienen dem Ziel, eine permanente Verbesserung der Situation des MCG zu erreichen. Auf Landesebene unterstützt die Schulpflegschaft die Arbeit der „Landeselternschaft“ in Nordrhein-Westfalen.

Zusätzlich existieren die Arbeitskreise „AGs“, „Gesundheit“, „Festkultur“, „Soziales“, „Kommunikation“ und „Schulbücher“: Beispielsweise gehen die Gestaltung der Gesundheitstage, der Schulfeste, des Sozialpraktikums und die Vernetzung der Schulpflegschaft auf diese von Eltern geführten Arbeitskreise zurück.